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Eine seltsame Wahl!

Bis zur Durchsetzung des Wahlrechts, wie wir es heute kennen, war es ein langer Weg. Die Menschen mussten um ihr Recht auf Mitbestimmung kämpfen, und es gab viele ungerechte Bestimmungen. Aber auch einige ganz besonders seltsame und kuriose Regelungen tauchten im Laufe der Zeit auf:

Alkoholverbot

„Der Ausschank von geistigen Getränken ist am Wahltage sowie am Tage vorher verboten.“ – Ein Alkoholverbot sollte wohl dafür sorgen, dass die Menschen möglichst nüchtern und klar im Kopf sind, wenn sie ihre Wahlentscheidung treffen. Die Bestimmung stammt aus dem Gesetz aus dem Jahr 1918 und hielt sich bis 1971. Eine Strafe hatten aber immer nur die WirtInnen zu fürchten, nie die Trunkenbolde selbst.

Wahlpflicht

Recht oder Pflicht? Das war bei den Wahlen nicht immer so leicht zu sagen. Als 1918 das Wahlrecht für Frauen eingeführt wurde, konnten die Parteien noch nicht so recht einschätzen, ob die Frauen auch tatsächlich zur Wahl gehen würden. Einige Parteien fürchteten, dass „ihre“ Frauen vielleicht eher zuhause bleiben würden als die Anhängerinnen der anderen Parteien. Deshalb forderten sie eine Wahlpflicht.
Letztlich überließ man die Entscheidung, ob die Wahl nun verpflichtend sei, oder nicht, den Bundesländern. Kärnten, Tirol und Vorarlberg führten eine Wahlpflicht ein. Erst 1993 wurde die Wahlpflicht bei Nationalratswahlen ganz abgeschafft.

Stimmzettel für Frauen

Kurz nach Einführung des Frauenwahlrechts wollten die Parteien mehr über das Wahlverhalten der Frauen erfahren – sie galten als „unbekannte Größe“ und alle Fraktionen hatten Angst, sie würden vor allem dem politischen Gegner nützen. Um also dem vermeintlich besonderen Wahlverhalten der weiblichen Wählerschaft auf die Spur zu kommen, sollten verschiedenfarbiger Stimmzettel bzw. Kuverts für Frauen und Männer oder die Stimmabgabe in getrennte Urnen. Tatsächlich führten die Staatsregierung 1920 und das Parlament in der Nationalratswahlordnung 1923 die Verwendung verschiedenfärbiger Kuverts für die zwei Geschlechter ein. Mit der Wiedererrichtung der Republik nach dem Zweiten Weltkrieg fand diese Regelung bei Wahlen zum Nationalrat ein Ende.

In einigen Ländern, wie etwa Australien, Schweiz oder Türkei, gibt es auch heute noch eine Wahlpflicht. Die Strafen fürs Nichtwählen sind unterschiedlich hoch.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024