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Ebenen des politischen Handelns in der Republik Österreich

Der Aufbau der österreichischen Verwaltung besteht aus vier Ebenen:

  • Bund
  • Bundesländer
  • Bezirke
  • Gemeinden

Im Bundes-Verfassungsgesetz ist festgelegt, welche Ebene für welche Gesetzgebung und die Ausführung dieser Gesetze zuständig ist. Die zuständigen Verwaltungen sollen möglichst selbstständig entscheiden, erst bei Bedarf soll die nächsthöhere Ebene eingeschaltet werden. Dieses Vorgehen nennt man Subsidiaritätsprinzip. Für Österreich, als Mitglied der Europäischen Union, kommt eine fünfte Verwaltungsebene hinzu: die europäische Ebene mit den Institutionen der Europäischen Union. Klick dich durch die verschiedenen Ebenen, um mehr über ihre Aufgaben und Verantwortungsbereiche zu erfahren.

Bund

austria

Bund

Nationalrat / Bundesrat / Bundesregierung

Aufgaben

  • Bundesgesetze beschließen und umsetzen
  • EU-Richtlinien in nationalen Gesetzen umsetzen
  • Steuern einheben
  • Anweisungen an Länder- und Bezirksverwaltungen, wie Bundesgesetze umgesetzt werden sollen<

Land

Länder (Bundesländer)

Landtag / Landesregierung / Landeshauptleutekonferenz

Aufgaben:

  • Bundesgesetze umsetzen
  • Landesgesetze beschließen
  • Mitglieder des Bundesrats entsenden
  • Bezirkshauptmann bestimmen
  • Heben keine Steuern ein, erhalten einen Teil der gesamten Steuerabgaben vom Bund

Bezirk

Bezirke

Bezirksvorsteher, bzw. Bezirkshauptmannschaft (agiert auf Befehle der Landesregierung)

Aufgaben:

  • Anweisungen des Bundes und Landes umsetzen
  • Dokumente wie Führerschein und Reisepass ausstellen

Gemeinde

Gemeinden

Gemeinderäte / BürgermeisterInnen

Aufgaben

  • Brandschutz,
  • Rettungswesen,
  • Bauordnung,
  • örtliche Sicherheit,
  • Gesundheit und
  • Straßen

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024