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Die Einhaltung der Menschenrechte

Die Menschenrechte wurden im Jahr 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. So wie Österreich, haben viele Staaten die Menschenrechte als Grundrechte in ihrer Verfassung aufgenommen. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Leben und auf Freiheit, oder der Schutz vor Folter und Sklaverei. Jeder Mensch hat auch das Recht, seine Meinung frei zu sagen und seinen Glauben auszuleben, ohne dafür bestraft oder benachteiligt zu werden. Ganz wichtig sind natürlich auch das Recht auf Bildung und das Wahlrecht.
Eigentlich sollen alle Staaten der Welt diese Rechte einhalten. In vielen Ländern werden die Menschenrechte aber von der Staatsmacht missachtet.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024