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Haustier, Heimtier, Nutztier oder Wildtier?

Das österreichische Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere. Aber nicht alle Tiere sind vom Gesetz her gleich. Um die Rechte von Tieren besser zu schützen, werden Tiere in verschiedene Gruppen unterteilt:

Haustiere: Tiere, die beim Menschen leben – im Haus, in der Wohnung, im Garten oder im Stall –, werden Haustiere genannt. Als Haustiere gelten also nicht nur Hunde, Katzen, Kaninchen oder Aquarienfische, sondern auch Hühner, Gänse, Enten, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde. Sogar Kamele und Wasserbüffel gehören dazu!

Heimtiere: Tiere, die aus Freude, aus Interesse oder als Gefährten des Menschen in der Wohnung, im Haus oder Garten gehalten werden, nennt man Heimtiere. Katzen, Hunde und Nagetiere, wie Kaninchen, Hamster oder Hasen kennst du sicher! Aber auch Papageien, Tauben, verschiedene Vogelarten und Fische sind Heimtiere. Exotische Tiere, die vom Aussterben bedroht sind oder in ihrer Heimat frei in der Natur leben, dürfen nur mit einer besonderen Bewilligung als Heimtiere gehalten werden!

Wildtiere: Alle Tiere, die frei in der Natur zum Beispiel im Wald, in Seen oder Flüssen leben.

Nutztiere: Dazu zählen sowohl Haustiere als auch Wildtiere, wenn sie zur Gewinnung tierischer Produkte gehalten werden (wie zum Beispiel: als Nahrungsmittel, zur Woll- oder Ledererzeugung)

Die Tierschutzkommission

Im österreichischen Tierschutzgesetz sind die artgerechte Haltung und der Schutz des Lebens von Tieren festgeschrieben. Tiere dürfen nicht gequält oder grundlos getötet werden. Auch Tierversuche, Tierschlachtungen sowie das Züchten und Verkaufen von Tieren sind darin genau geregelt. Eine eigene Tierschutzkommission, die vom Bundesministerium für Gesundheit geleitet wird, überwacht die Einhaltung des Tierschutzgesetzes.
Tierschutz gilt nicht nur österreichweit, sondern in ganz Europa. Mehr über grenzenlosen Tierschutz erfährst du hier: Grenzenlose Tierwelt – Artenschutzabkommen.

Alle Tiere haben Rechte, aber nicht alle Tiere sind gleich. Das unterscheidet das Tierrecht vom Menschenrecht.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024